Wartungen und Kontrollen


Allgemein

Ihre medizinische Ausstattung und Systeme sind häufig eine große und wichtige Investition. Mit unseren regelmäßigen Wartungen und Kontrollen helfen wir Ihnen, dass Ihre Systeme immer einsatzbereit und funktionstüchtig sind und der Arbeitsablauf weiter reibunglos und ohne Probleme für Ihr Team und Ihre Patienten vonstatten geht. Dabei bieten wir unterschiedliche Servicepakete, von einem einzelnen Wartung/Kontrolle bis zu kompletten Wartungsverträgen. Dank regelmäßiger Schulungen durch die Hersteller stellen wir die Qualität unseres Service-Teams sicher und bleiben immer auf dem neuesten Stand der Technik.

Wartungsverträge

Neben einmaligen Wartungen bieten wir auch einen individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wartungsvertrag an. Dieser hilft Ihnen zuverlässig, dass Sie sich keine Sorgen mehr um Ihre medizinische Ausstattung und rechtliche Kontroll-Fristen machen müssen und sich voll und ganz auf Ihre tägliche Praxis konzentrieren können.

Sicherheitstechnische und Messtechnische Kontrollen

Häufig hängen Menschenleben von der Funktionalität und Sicherheit Ihrer medizintechnischen Geräte ab. Beim Einsatz von Medizinprodukten tragen Sie als Betreiber Sorge für die Sicherheit und Gesundheit der Patienten. Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist eine für Betreiber von Medizinprodukten vorgeschriebene periodische Sicherheitsüberprüfung. Der Hersteller eines Medizinproduktes gibt vor, welche Kontrollen durchzuführen sind und in welchem zeitlichen Abstand diese erfolgen müssen. Jedoch müssen Sicherheitstechnische Kontrollen spätestens alle zwei Jahre erfolgen. Bei Sicherheitstechnischen Kontrollen sind gegebenfalls auch Messtechnische Kontrollen durchzuführen. Die Messtechnische Kontrolle (MTK) ist eine Kontrolle der Messgenauigkeit, bei der die Einhaltung der zulässigen Fehlergrenzen bestimmter Produkte überprüft wird.

Gerne führen wir für Sie diese Sicherheitstechnischen und Messtechnischen Kontrollen durch. Jede Kontrolle erfolgt dabei streng nach den Vorschriften von Medizinproduktegesetz, MEDGV und MPBetreibV und den jeweiligen Angaben des Herstellers. Die Prüfergebnisse werden dokumentiert und mit einem Bericht für das Medizinproduktebuch bestätigt.

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